• Wenn die Versicherung vom
    Partner zum Gegner wird,
    ist rechtliche Kompetenz
    Ihr bester Freund

Streitfall Versicherung

So sinnvoll Versicherungen sind, sie werden leider immer untransparenter. Viele Klauseln schränken den eigentlichen Versicherungszweck ein. Die Anbieter profitieren davon, denn so können sie oftmals um Zahlungen herum kommen. Kein Wunder, dass die Vertragsbedingungen oft für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Spätestens im Streitfall sollten Sie hierbei die Dienste eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht nutzen.

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Jan Manshardt, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, Berlin

Ein Rechts­anwalt für Versi­che­rungs­recht ist immer dann gefragt, wenn es zu Strei­tig­keiten zwischen dem Versi­che­rungs­nehmer und dem Versi­cherer kommt. Ärger mit Versi­che­rungen sind immer darauf zurück zu führen, dass Zahlungen aus dem Versi­che­rungs­vertrag nicht erfolgen bzw. verwehrt werden oder auf bürokra­ti­schem Weg hinaus­ge­zögert werden. Die folgenden Ausein­an­der­set­zungen und Konflikte lassen sich oft nur noch über den Rechtsweg lösen, indem vor Gericht geklagt wird oder durch einen Rechts­anwalt recht­liche Maßnahmen einge­leitet werden. Dabei begründen sich die Meinungs­ver­schie­den­heiten oft auf der unter­schied­lichen Auslegung der vertrag­lichen Verein­ba­rungen.

Durch den Abschluss einer Versi­cherung wird dem Versi­che­rungs­nehmer Versi­che­rungs­schutz zugesprochen, für den Fall, dass ein bestimmtes Risiko eintritt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versi­che­rungs­nehmer zur Zahlung einer meist regel­mä­ßigen Prämie an die Versi­cherung. Die Bedin­gungen für die Auszahlung der Versi­che­rungs­leistung, sind im Versi­che­rungs­vertrag festgelegt. Genau hier beginnen oft die Kompli­ka­tionen bei der Auslegung, so dass es zu Zahlungs­verzug oder Zahlungs­un­willen kommt.

Im Streitfall prüfe ich, ob die Nicht­leistung der Versi­cherung gerecht­fertigt ist und ob der Schaden durch die Versi­che­rungs­police gedeckt ist. Ich werde klären, ob der Schaden nicht zu spät gemeldet wurde und ob der Schaden ausrei­chend belegt wurde. Die Leistungs­pflicht des Versi­cherers kann reduziert oder aufge­hoben werden, wenn eine Unter­ver­si­cherung vorliegt oder die Verletzung einer Oblie­genheit gegeben ist, also eine Verpflichtung durch den Versi­che­rungs­nehmer nicht erfüllt wurde. Es könnten z.B. Auskunfts­pflichten unzurei­chend erfüllt worden sein. Hier wird zwischen fahrläs­sigen, vorsätz­lichen und arglis­tigen Oblie­gen­heits­ver­let­zungen unter­schieden, welche zu teilweisen bis vollstän­digen Leistungs­ver­wei­ge­rungen berech­tigen würden. Gern werfen Versi­che­rungen genau solche Pflicht­ver­let­zungen vor, welche sich bei einer juris­ti­schen Prüfung jedoch oft auch als unzulässig erweisen. Trotzdem sind schlep­pende Regulierung bzw. langes Warten auf Zahlung der Entschä­digung die Folge. Oft mit dem Ergebnis, dass der Versi­che­rungs­nehmer irgendwann aufgibt und seine Forde­rungen nicht weiter verfolgt. Durch die Verpflichtung eines Versi­che­rungs­an­walts kann dem entgegen gewirkt werden.

Meine Leistungen sind für jede Art von Versi­cherung nutzbar. Es wird zwischen Perso­nen­ver­si­che­rungen, Sachver­si­che­rungen und Haftpflicht­ver­si­che­rungen unter­schieden. Gesetz­liche oder private Kranken­ver­si­che­rungen, Risiko-Lebens­ver­si­che­rungen oder Unfall­ver­si­che­rungen sichern gegen Perso­nen­schäden ab. Zu den Sachver­si­che­rungen zählen z.B. Inhalts­ver­si­cherung, Trans­port­ver­si­cherung, Reise­ge­päck­ver­si­cherung oder Vollkas­ko­ver­si­che­rungen. Bei vielen Gelegen­heiten wird man zudem verpflichtet eine Versi­cherung abzuschließen, z.B. wenn man ein Kraft­fahrzeug im Straßen­verkehr bewegen möchte oder beruflich in Bereichen tätig ist, bei denen Haftungs­schäden nicht ausge­schlossen sind. Lassen Sie sich im Streitfall von einem erfah­renen Versi­che­rungs­anwalt vertreten. Rufen Sie mich dazu einfach an und verein­baren Sie einen Termin.