Jan Manshardt
Fachanwalt für Strafrecht

030 / 308 723 06

Strafrecht – Gute Verteidigung sichern

Neben dem Versicherungsrecht ist das Strafrecht ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Sind Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert, sollten Sie sich sofort – egal ob tags oder nachts – an mich wenden! Dafür habe ich extra die Notfall-Telefonnummer 030/308 828 20 eingerichtet, die Sie rund um die Uhr nutzen können.

Anders als im Zivilrecht, geht es im Strafrecht nicht um Leistungsansprüche gegen einen Prozessgegner, sondern um die Bestrafung von Vergehen und Verbrechen. Als Beschuldigter werden Sie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, mit dem Ziel Geld- oder Haftstrafen gegen Sie zu erwirken.

Nehmen Sie strafrechtliche Anschuldigungen und Ermittlungen gegen Sie immer ernst! Massive Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben sind zu befürchten, die von empfindlichen Geldstrafen bis hin zur Inhaftierung reichen können.

Als Rechtsanwalt und Verteidiger bin ich allein Ihren Interessen verpflichtet. Ich werde alle rechtlichen Mittel nutzen, um Sie gegen die Vorwürfe zu verteidigen und sie zu entkräften. Meine Aufgabe ist es, im Vorfeld alle nötigen Recherchen und Vorbereitungen durchzuführen, Sie außerdem gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft zu vertreten und schließlich in einem möglichen Hauptverfahren die Verteidigung zu führen.

Meine Tätigkeiten als Strafverteidiger

  • Akteneinsicht beantragen
    Es ist von höchster Wichtigkeit, alle Ermittlungserkenntnisse und Anschuldigungen aus den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft für die Verteidigung auszuwerten.
  • Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden
    Bereits während des Ermittlungsverfahrens, also noch vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren, ist darauf zu achten, dass Ihnen keine Nachteile durch Polizei oder Staatsanwaltschaft entstehen. Schweigen Sie diesen Behörden gegenüber, lassen Sie alles vom Anwalt regeln!
  • Planung der Verteidigung
    Die Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie ist wichtiger Bestandteil der Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren. Hier gilt es die Aktenlage auszuwerten, eigene Recherchen anzustrengen und Argumentationen aufzubauen. Die Anklageschrift und die gegnerische Beweisführung wird – soweit möglich – bereits im Vorfeld auf Unstimmigkeiten geprüft.
  • Strafverteidigung vor Gericht
    In der Hauptverhandlung führe ich für Sie aktiv die Verteidigung durch. Dazu gehören die eigene Beweisführung, die Befragungen von Zeugen und Gutachter und das Einbringen von Anträgen oder Einsprüchen. Im Vorfeld werden Sie ausgiebig auf die Verhandlungstage vorbereitet.

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

  • Allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Eigentumsdelikte)
  • Drogenverfahren aller Art (z.B. Drogenbesitz)
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Nebenklagevertretung (z.B. als Opferanwalt)
  • Zeugenbeistand