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Rechtsanwalt Kosten und Gebühren

Welche Kosten können anfallen und wer muss zahlen?

Die Beauftragung eines Anwalts ist in Fällen ohne Anwaltspflicht freiwillig. Sie nutzen also eine Dienstleistung, wenn Sie einen Rechtsanwalt verpflichten. Die erbrachten Leistungen müssen daher von Ihnen oder der unterlegenen Partei bezahlt werden. Sollte Ihr Rechtsstreit vor Gereicht gehen, können zudem weitere Verfahrenskosten anfallen, z.B. Gerichts- und Gutachterkosten.

Besonders im Versicherungsrecht gilt die Faustregel: “Ein Anwalt ist günstiger als keiner”.

In Deutschland gilt das Prinzip, dass die unterliegende Partei die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu tragen hat. Wird also vor Gericht zu Ihren Gunsten entschieden, muss im besten Fall die Gegenseite sowohl die Gerichtskosten als auch Ihre Anwaltskosten tragen. Allerdings ist dazu ein rechtskräftiges Urteil notwendig. Sollte das Verfahren außergerichtlich oder ohne Urteil abgeschlossen werden, müssen die Beteiligten ihre Kosten jeweils selbst tragen.

Bei einer kostengünstigen Erstberatung kläre ich Sie umfassend über alle anfallenden Kosten auf. Die Investition in einen Anwalt ist besonders im Versicherungsrecht mehr als lohnenswert.

Was kostet der Versicherungsanwalt eigentlich?

Anwaltshonorare werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses sieht variable Gebühren vor, nach denen die einzelnen Leistungen abgerechnet werden können. Dabei entscheidet der anfallende Aufwand über die Höhe der Gebühren, welche sich innerhalb fest definierter Spannen (Mindest- und Maximalwerte) befinden.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine pauschale Vergütung zu vereinbaren. Damit kann z.B. in komplexen Fällen die Abrechung vereinfacht werden oder bei außergerichtlicher Vertretung ein Festpreis ausgemacht werden.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfe ich Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann.

Bringen Sie Ihre Rechtsschutzunterlagen am besten zur unverbindlichen Erstberatung mit. So können wir schnell ermitteln, welche Inanspruchnahme aussichtsreich sein kann.