Jan Manshardt
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

030 / 308 723 06

Was ist Versicherungsrecht?

Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Außerdem sind viele Ausschlussbedingungen und Klauseln definiert, die Missbrauch verhindern sollen, aber deren Auslegung auch oft zu rechtlichen Streitigkeiten führt.

Komplexe Vertragswerke

Jeder Bundesbürger hat statistisch gesehen zehn Versicherungsverträge zu laufen. Damit werden die verschiedenen Risiken des Lebens und des Eigentums abgesichert. Einige Versicherungen sind Pflicht, z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, andere werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus dem Jahr 2007 wurde extra neu aufgelegt, um für mehr Klarheit bei den inzwischen sehr komplizierten Verträgen zu sorgen. Viel genützt hat es diesbezüglich bisher nicht, benötigen Versicherungsverträge von heute – trotz VVG – immer noch viel mehr Seiten, als z.B. vor 25 Jahren.

Bei Unklarheiten – spätestens jedoch im Streitfall – sollten Sie die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts für Versicherungsrecht nutzen, um die Rechtmäßigkeit von Vertragsklauseln und Begleitumstände prüfen zu lassen.

Häufige Versicherungen in Deutschland

Sie können mich zu allen Versicherungsarten für die rechtliche Vertretung beauftragen.

  • Private Haftpflichtversicherung
    Die wohl wichtigste Versicherung für jede Privatperson. Sie versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen. Die Privathaftpflichtversicherung ist übrigens keine Pflichtversicherung, wie der Name vielleicht glauben macht. Es handelt sich vielmehr um die Pflicht, einen selbst verursachten Schaden zu ersetzen und zwar in unbegrenzter Höhe, wenn notwendig.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Für alle, für die der Beruf die einzigste oder wichtigste Erwerbsquelle ist, dient die Berufsunfähigkeitsversicherung als Schutz vor sozialem Abstieg, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Risikolebensversicherung
    Sie dient der finanziellen Absicherung der (wirtschaftlich meist abhängigen) Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
  • Hausratversicherung
    Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • Kapitallebensversicherung
    Dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt. Auch eine vorzeitige Auszahlung ist möglich, was dann jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
  • KFZ-Versicherungen
    Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
    Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Diese Versicherungen sind daher nicht Gegenstand meiner Arbeit. Wenn Sie hier trotzdem Hilfe brauchen, kann ich Ihnen wärmstens die Leistungen meines Kollegen Hendrik Stula Rechtsanwalt für Sozialrecht empfehlen.

Weitere Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen

  • Private Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Pferdehaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Reiseversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Haushaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Kreditversicherung
  • Transportversicherung
  • Maschinenversicherung